Der Mindestumfang für Schulungen nach Kapitel 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wurde mit 6 Unterrichtseinheiten festgelegt. Inhaltlich muss sich die Schulung an den Vorgaben des Kapitels 11.2.3.9. der DVO (EU) 2015/1998 orientieren. Die dort genannten Schulungsziele sind abzudecken.
Diese Schulung vermittelt nicht die Inhalte – die zur Erlangung der Qualifikation um Erhalt von Flughafenausweisen im Sinne der Ziffer 11.2.6.1 der DVO (EU) 2015/1998 führt.
Dauer
6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Teilnahmevoraussetzung
Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften – ab 31.12.2021 …und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz beitragen
Kenntnis der Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
Kenntnis der Meldeverfahren
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Personal, das Sicherheitskontrollen (Verhindern des Einbringens von verbotenen Gegenständen in die Luftfracht) an identifizierbarer Luftfracht durchführt (z.B. Versandpersonal, Verpacker, Kommissionierer, ggf. Sicherheitsbeauftragte und weitere).
E-Learning (WBT – Web Based Training) bestellen oder Inhouse-Schulung anfragen
EUWISA bietet die Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 als Inhouse-Schulung oder E-Learning (WBT – Web Based Training) an. Buchen Sie direkt hier Ihr WBT oder fragen Sie eine Inhouse-Schulung an.