Allgemeine Informationen
Dauer
34 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Teilnahmevoraussetzung Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Neue Anforderung des Luftfahrtbundesamtes bzgl. der Kategorisierung und Schulung des Personals
Entsprechend der Anforderungen muss das Personal neben den Sicherheitsbeauftragten in zwei weitere Kategorien unterteilt werden. Demnach müssen die Sicherheitsbeauftragten, die auch Sicherheitskontrollen für die Luftfracht/-post durchführen, eine zusätzliche Schulung gemäß des Kapitels 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 2015/1998 absolvieren.
Gleiches gilt für bekannte/reglementierte Lieferanten deren Sicherheitsbeauftragte Sicherheitskontrollen für die Lieferungen/Bordvorräte durchführen. Diese müssen zusätzlich nach Kapitel 11.2.3.10. des Anhanges zur VO(EU) Nr. 2015/1998 geschult werden. Schulungen nach Kapitel 11.2.3.9. (nach Kapitel 11.2.3.10 auf Anfrage) können Sie bei der EUWISA direkt im Anschluss an die Schulung 11.2.5. am selben Ort erledigen.
Schulungsinhalte
- Überblick zum Thema Terrorismus
- Rechtsstruktur und –vorschriften
- Verfahren für das Anhalten von Personen
- Meldeverfahren
- Kontrollverfahren /-technik und deren Grenzen
- Lernzielkontrolle
- Schulungsbescheinigung
Zielgruppen
Zukünftige Sicherheitsbeauftragte von:
- Flugplätzen
- Luftfahrtunternehmen
- Bekannten Versendern
- Reglementierten Beauftragten
- Bekannten & reglementierten Lieferanten von Bordvorräten
- Bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen
- Transporteuren