Zielgruppe
Ausbilder/ Trainer, die in der Luftsicherheit tätig sind.
Zugelassene Ausbilder müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab ihrer Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen.
Voraussetzungen
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
behördliche Ausbilderzulassung
Voraussetzungen
- Verpflegung
- Schulungsunterlagen
- Zertifikat
Inhalte
- Luftsicherheitsgesetzliche Bestimmungen
- aktuelle Vorschriften/ Verordnungen
- Auswirkungen von Änderungen auf die Schulungsinhalte
- Folgen aus Verstößen gegen rechtliche Vorgaben
- Lehren und Lernen, Lehrmethoden, die Rolle des Ausbilders
Abschluss
Schulungsbescheinigung der EUWISA GmbH
Gültigkeit
12 Monate