Gefahrstoffe & Reach

Live-Online-Seminare

Profitieren Sie von unserer Exklusivpartnerschaft mit der Akademie Herkert und schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Umwelt durch den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien.

Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen und die fehlerhafte Anwendung von Chemikalien bedrohen die Sicherheit von Mitarbeitern, deren Gesundheit und nicht zuletzt die Umwelt. Verantwortliche riskieren Geld- oder sogar Haftstrafen, wenn Erzeugnisse oder Produkte eindeutigen Beschränkungen oder Stoffverboten unterliegen, sie diese aber aufgrund gefährlichen Halbwissens oder Unkenntnis der Gefahrstoffverordnung nicht beachten. Unternehmen sind neben der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes zudem verpflichtet, Risiken im Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Brennpunktthema: Das Mikroplastik-Verbot

Live Online-Seminar

Aktueller Stand & praktische Handlungsempfehlungen

Die Debatte um Mikroplastik im gesamten Lebensumfeld verschärft sich. Ein erstes Mikroplastik-Verbot gilt bereits seit 2023, weitere und strengere Regularien folgen bis voraussichtlich 2025.

Die komplexen Vorgaben stellen Unternehmen und Kommunen zunehmend vor enorme Herausforderungen, vor allem in Hinblick auf die Sicherstellung von Produkt- und Trinkwasserreinheit.

Wie Verantwortliche das Thema angehen müssen, erläutert unser Experte anschaulich und verständlich.

  • Sie erhalten eine Bewertung der aktuellen Lage, damit Sie wissen was Sie jetzt sofort tun müssen
  • Was kommt wann für wen? – Unser Experte ordnet Inhalt und Zeitplan der kommenden Verordnung für Sie und Ihre Planung ein
  • Verständliche Erläuterungen und praxisnahe Beispiele verschaffen Ihnen  schnell einen Durchblick – ohne Juristendeutsch und Fachjargon!

Wir verweisen hier auf die AGBs des Veranstalters (Forum Verlag Herkert GmbH).

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  • Was ist Mikroplastik?
  • Wo kommt es zum Einsatz?
  • Warum ist es bedenklich?
  • Regularien in der EU
  • Beschränkung 78
  • PFAS: Überlappung mit diesem Thema

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

60 Minuten

Geschäftsführer, Produktionsleiter sowie Führungskräfte aller Branchen Kommunen und Verantwortliche für Trinkwasser- und Produktreinheit

Online-Seminar
11.07.2024
26.09.2024

Dr. Lars-Hendrik Schilling ist Chemiker und Experte für Chemikaliensicherheit und Compliance. Seine Expertise umfasst dabei ein weites Feld internationaler (REACH, CLP, PIC, ADR, IMDG, UK REACH, Zolltarife usw.) und nationaler Regularien (ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS usw.). In seiner Arbeitspraxis umfasst dies unter anderem das Sichten von Gesetzestexten, Importkontrollen, Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Seit 2008 in der Populärwissenschaft aktiv, kann er diese trockenen Inhalte sehr anschaulich vermitteln.

Onlineseminar: 95,00 € Netto pro Teilnehmer

Brennpunktthema: DAS PFAS-Verbot kommt!

Live Online-Seminar

Die Konsultationen zu geplanten Verboten laufen und Vorgaben werden überarbeitet. Nun soll die Wartezeit Ende 2024/Anfang 2025 auslaufen und ein PFAS-Verbot verhängt werden – so die Theorie.

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und wie behält man bei all den Informationen den Überblick?

Unsere Experten bewerten jetzt die aktuelle, komplexe Lage, damit Unternehmen und Kommunen sich schon heute auf das tatsächliche Inkrafttreten des PFAS-Verbots vorbereiten können!

  • Sie erhalten eine Bewertung der aktuellen Lage, damit Sie wissen was Sie jetzt sofort tun müssen
  • Was kommt wann für wen? – Unser Experte ordnet Inhalt und Zeitplan der kommenden Verordnung für Sie und Ihre Planung ein
  • Verständliche Erläuterungen und praxisnahe Beispiele verschaffen Ihnen  schnell einen Durchblick – ohne Juristendeutsch und Fachjargon!

Wir verweisen hier auf die AGBs des Veranstalters (Forum Verlag Herkert GmbH).

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1.   Einführung

  • Definition PFAS
  • Geschichte PFAS (Allgemein & speziell im Brandschutz)
  • Spezielle Eigenschaften PFAS
  • Problematik PFAS

2.   Rechtliche Rahmenbedingungen

  • IST-Zustand Regulierung(en)
  • Bereits regulierte Einzelsubstanzen
  • Absehbare Regulierungen: PFAS-Verbot AFFF ECHA Stand der Dinge

3.   Handlungsoptionen

  • Bin ich betroffen von aktuellen Regulierungen?
  • Was tun?

4.   Alternativen

  • Fluorfreie Schaummittel
  • Umrüstung von Löschanlagen

5.   Zusammenfassung

6.   Fragerunde

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Das Seminar findet online live von 10:00 bis ca. 11:00 Uhr statt.

  • Geschäftsführer, Produktionsleiter, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte sowie Führungskräfte aller Branchen
  • Kommunen und Feuerwehren

Online-Seminar
04.07.2024
01.08.2024

Tim Schulte-Frankenfeld

Onlineseminar: 95,00 € Netto pro Teilnehmer

REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren:

Die Pflichten 2024

Live Online-Seminar

Kommunikation in der Lieferkette, Nachweisdokumentation, Behördenkontrollen

Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch ordnungsgemäß registrierte Stoffe. Deshalb müssen Unternehmen und deren REACH-Beauftragte jetzt sicherstellen, dass sie nur noch REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet, dass in der Lieferkette Informationen eingeholt und weitergegeben, sowie die eigenen Verwendungen identifiziert und mitgeteilt werden müssen. Da bei Verstößen sowohl Haft- als auch Geldstrafen vorgesehen sind, sollte für Kontrollen unbedingt dokumentiert werden, was getan wurde, um REACH-konform zu arbeiten. Wie man das am effizientesten und sichersten macht, erfahren die Teilnehmenden jetzt im eintägigen REACH-Praxis-Seminar „REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren“.

Frau Boberski, warum ist es so wichtig, Stoffe in der Lieferkette zu dokumentieren und diese Dokumentation weiterzugeben?

Für die Dokumentation von Stoffen und Chemikalien gibt es eine 10jährige Aufbewahrungspflicht, die in der REACH Verordnung festgelegt wurde. Deswegen ist es wichtig, das gesetzeskonforme Verhalten zu dokumentieren und damit auch bei Behördenprüfungen in der Lage sein zu können, rückwirkend dokumentieren zu können, dass Maßnahmen entwickelt und umgesetzt wurden. Übrigens: Auch wenn keine Pflichten bestehen, muss das Unternehmen nachweisen können, dass es über genügend Informationen verfügt, um sicher zu sein, dass es keine Pflichten gibt.

Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen?

Fragen der Teilnehmer beziehen sich größtenteils auf Abgrenzungen und Definitionen bei Erzeugnissen. Insbesondere sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2015 sind diesbezüglich viele Unsicherheiten aufgetreten. „Wie bekomme ich Informationen von Lieferanten von Chemikalien, die nicht in der EU ansässig sind?“ ist eine Frage, die ebenfalls häufig gestellt wird. Was viele Teilnehmer ebenfalls häufig beschäftigt ist die Fragestellung: Wie gehe ich mit den übermittelten Informationen um und wie oft müssen diese aktualisiert werden?

Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft?

Wiederholt treten Fragen auf wie z.B.: Wie gehe ich als REACH-Beauftragter mit Lieferanteninformationen um? Kann ich den gegebenen Informationen trauen? Reicht meine Verpflichtung aus, wenn ich einen Zettel meinen Lieferanten unterschreiben lasse? Wie gehe ich mit Lieferanten aus Ländern um, die nicht in der Europäischen Gemeinschaft angesiedelt sind? Kann ich mich darauf verlassen, dass Lieferanten, die innerhalb der EU ansässig sind, alle gesetzlichen Pflichten erfüllt haben?

Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch (vor-) registrierte Stoffe. Wie stellt man als REACH-Beauftragter sicher, dass Chemikalien und Gefahrstoffe REACH-konform sind?

Indem ein Prozess im Unternehmen etabliert wird, welcher zum einens sicherstellt, dass die notwendigen Informationen von den Lieferanten korrekt übermittelt wurden. Zum anderen müssen die verwendeten Produkte kontinuierlich auf die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen überprüft werden. Das Gesetzeswerk ist nicht statisch, sondern sehr dynamisch. Ständig werden Stoffe neu eingestuft oder neu Verbote erlassen, die dann termingerecht umgesetzt werden müssen.

Welche Vorkenntnisse sollten die Teilnehmer mit auf das Seminar bringen?

Sie sollten die REACH Verordnung kennen und bereits Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt haben. Das Seminar informiert über die aktuellen Änderungen und Stand der Diskussionen. Es ist gut geeignet, sich über die wichtigsten Änderungen zu informieren und gibt Hinweise zu hilfreichen aktuellen Informationsquellen. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus REACH-Beauftragten, Geschäftsleitern, Produktionsleitern, Sicherheitsbeauftragten, Gefahrstoffbeauftragten oder Mitarbeiten aus dem Einkauf, QM oder F & E zusammen. Häufig haben die Teilnehmer auch Schnittstellen mit Gefahrstoffen oder dem Arbeitsschutz. Werden neue Mitarbeiter eingestellt oder übernimmt ein Mitarbeiter das Arbeitsgebiet neu, so sollten die Grundlagen zuvor erarbeitet werden. Wir haben dazu eine REACH Online-Grundlagenschulung zur EU-Chemikalienverordnung entwickelt. Teilnehmer, die diese Schulung absolviert haben, haben aus meiner Erfahrung sehr gute Fragen gestellt und konnten von dem Seminar profitieren.

Von welchen Hilfsmitteln profitieren die Teilnehmer nach dem Seminar am Meisten?

Die Teilnehmer profitieren vom Praxisbeispiel zur Ableitung der Betroffenheit und damit Ermittlung der Unternehmenspflichten. Sehr gefragt ist auch die Übersicht zu den unterschiedlichen Aktualisierungen der Gesetze und begleitende Kommentare zu Erfahrungen aus Behördenprüfungen.

Was dürfen die Teilnehmer vom Seminar erwarten?

Das Seminar vermittelt umfangreich alle relevanten Aspekte der REACH Thematik. Wichtig ist mir, den Stoff an Praxisbeispielen zu erklären und natürlich die Einbeziehung der eigenen Fragestellungen in die Diskussion.

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REACH-Herausforderungen 2024

  • Meldepflichten an die ECHA zu SVHC Stoffen der Kandidatenliste in Erzeugnissen
  • Ermittlung der REACH-Pflichten und Meldung an die SCIP Datenbank: Stoff-/Verwendungsverbote von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
  • REACH und Abgrenzung zu anderen gesetzlichen Anforderungen (z. B. ROHS)

Kommunikation in der Lieferkette

  • Besonderheiten bei Erzeugnissen: Informationspflicht über SVHC-Stoffe auch für Teilerzeugnisse eines Produkts (Entscheidung des EuGH vom 10.09.2015)
  • Welche Informationen können Produzenten von Erzeugnissen aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen?

Dokumentation

  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach REACH
  • Praxisbeispiel: Betroffenheitsanalyse und Ableitung der Pflichten
  • Relevante Stofflisten, z. B. recherchierbare Kandidatenliste/SVHC-Stoffe, Anhang XIV (Zulassung), Anhang XVII (Beschränkung)

Behördenkontrollen

  • REACH-Vollzug: Was Behörden kontrollieren, Erfahrungen aus EU-Überwachungsprojekten
  • Wie man sich auf Kontrollen vorbereiten kann
  • Verletzung von Informationspflichten: Sanktions- und Haftungsrisiken

Spezialfragen

  • Wie kann ein Nachgeschalteter Anwender auf die Aussage der Lieferanten vertrauen, was sind die Konsequenzen, wenn der Lieferant nicht korrekt informiert?
  • Was muss nach dem Ablaufdatum eines zulassungspflichtigen Stoffes beachtet werden?

Inklusive Arbeitshilfen

  • Sie erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal der AKADEMIE HERKERT mit Vorlagen und
    Merkblättern zur Umsetzung von REACH – darunter Merkblatt zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung

1 Tag

REACH-Beauftragte, Geschäftsleitung, Produktionsleitung, QM, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, F & E, Einkauf.
Für das Seminar werden Grundkenntnisse zu REACH vorausgesetzt. Sofern Grundkenntnisse nicht vorhanden sind, empfehlen wir die Schulung: REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung (Produktcode 7895).

Online-Seminar

18.06.2024 – 19.06.2024
09.07.2024 – 10.07.2024
28.08.2024 – 29.08.2024
17.09.2024 – 18.09.2024
08.10.2024 – 09.10.2024
12.11.2024 – 13.11.2024
03.12.2024 – 04.12.2024

Termine für 2025:

21.01.2025 – 22.01.2025
25.02.2025 – 26.02.2025
25.03.2025 – 26.03.2025
28.04.2025 – 29.04.2025
20.05.2025 – 21.05.2025
24.06.2025 – 25.06.2025

Onlineseminar: 745,00 € Netto pro Teilnehmer

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