Bekannter Versender
Durch die EU-Verordnung Nr. 300/2008 und die Durchführungsverordnung Nr. 2015/1998 (einschließlich späterer Änderungen und ergänzender Durchführungsverordnungen) soll eine sichere Lieferkette im Luftfrachtverkehr gewährleisten. Unternehmen, die Fracht oder Post auf eigene Rechnung im Luftverkehr versenden, können den Status “bekannter Versender“ erreichen, wenn Sie sich beim Luftfahrtbundesamt zertifizieren lassen.
Reglementierte Beauftragte
Durch das LBA werden „reglementierte Beauftragte“ zugelassen, dazu zählen Speditionen, Agenturen und weitere Stellen, die die Sicherheitskontrollen für die Fracht oder Post gewährleisten. Welchen Status Ihre Firma auch hat, beides setzt eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter voraus.
Qualifizierte Ausbilder für Ihre Schulungen

Rainer Barz
LBA-462
Seit Einführung der „sicheren Lieferkette“ ist Herr Rainer Barz vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassener Ausbilder für eine Vielzahl von Luftsicherheitsschulungen.
Er unterstützt nicht nur Bekannte Versender und Reglementierte Beauftragte in Sachen Luftfrachtsicherheit, sondern auch einige Flughäfen und Bodenabfertiger beim Aufbau eines Safety Management Systems, bei der Erstellung von Flugplatz-Handbüchern im Zuge der Flughafenzertifizierung, von Operation Manuals und Luftsicherheitsprogrammen.
Schulungen
- 11.2.3.5 Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
- 11.2.3.9 Personal, das bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt
- 11.2.3.10 Personal, das bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt
- 11.2.5 Sicherheitsbeauftragte
- 11.2.6 Andere Personen als Fluggäste mit unbegleitetem Zugang zu Sicherheitsbereichen
- 11.2.7 Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins

Reinhard Lahmer
LBA-198
Herr Reinhard Lahmer ist Ausbilder im Bereich der Luftsicherheit. Mit fast 30 Jahren Erfahrung als Sicherheitsbeauftragter eines internationalen Kurierexpress Unternehmers, ist er in der Industrie und für nationale Behörden heute ein gefragter Ausbilder und Berater.
Schulungen
- 11.2.3.2 Kontrollkräfte für Fracht und Post
- 11.2.3.6 Personal für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen
- 11.2.3.7 Personal zur Sicherung von Luftfahrzeugen
- 11.2.3.9 Personal, das bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt
- 11.2.3.10 Personal, das bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt
- 11.2.4 Aufsichtspersonal
- 11.2.5 Sicherheitsbeauftragte
- 11.2.6 Andere Personen als Fluggäste mit unbegleitetem Zugang zu Sicherheitsbereichen
- 11.2.7 Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewußtseins

Fortbildung Sicherheitskultur für Sicherheitsbeauftragte gem. Kapitel 11.2.5. und Aufsichtspersonal gem. Kapitel 11.2.4.

Jährliche Fortbildungsunterweisung für behördlich zugelassene Ausbilder (m/w/d) in der Luftsicherheit

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte 11.2.5

Kapitel 11.2.3.9 DVO (EU) 2015/1998
Schulung des Personals, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt – ohne Flughafenausweis.