WBT gem. Kapitel 11.2.3.9 DVO (EU) 2015/1998
Hier können Sie direkt das E-Learning (WBT – Web Based Training). für die Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 bestellen.
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Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen. – ohne Flughafenausweis.
Inhouse-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 DVO (EU) 2015/1998 inkl. Flughafenausweis
Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen. – mit Flughafenausweis.
Kapitel 11.2.3.9 DVO (EU) 2015/1998 ohne Flughafenausweis
Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen. – ohne Flughafenausweis.
Luftsicherheitsbeauftragter Schulung gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998
(39 Unterrichtseinheiten)
Diese Schulung richtet sich an alle die Luftsicherheitsbeauftragter von Reglementierte Beauftragten, zugelassene Transporteure oder Bekannte Versender werden möchten.
Der Umfang und Inhalt der Schulung nach Ziffer 11.2.5 (Luftsicherheitsbeauftragter) wird in Verbindung mit den Inhalten der Ziffer 11.2.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und gemäß den nationalen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes im Modulsystem. mit 39 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt.
Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte 11.2.5
(5 Unterrichtseinheiten)
Diese Schulung richtet sich an alle Sicherheitsbeauftragte von Reglementierte Beauftragte, zugelassene Transporteure und Bekannte Versender, deren 11.2.5 Schulungs-Zertifikat in Kürze abläuft. Ihre Schulung zum Sicherheitsbeauftragten besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Diese Auffrischungsschulung hat einen vorgeschriebenen Zeitumfang von 5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit anschließender Lernerfolgskontrolle.
Jährliche Fortbildungsunterweisung für behördlich zugelassene Ausbilder (m/w/d) in der Luftsicherheit
Ausbilder / Trainer die in der Luftsicherheit tätig sind.
Zugelassene Ausbilder müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab ihrer Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen.
Beratung
Unterstützung bei der behördlichen Zulassung zum Bekannte Versender oder zum Reglementierte Beauftragte
In Ihrem Geschäft sind Sie der Spezialist, der alle Tricks und Wege zum Erfolg kennt. Und nun sind Sie plötzlich gefordert, neben dem Tagesgeschäft auch noch die Zertifizierung zum Bekannten Versender erfolgreich durchzuführen.
- Wissen Sie bereits, was auf diesem Weg alles auf Sie wartet?
- Haben Sie dafür das dringend benötigte Fachwissen und die Ressourcen?
Immerhin müssen Sie sich zum Thema Luftfrachtsicherheit mit neuen Vorschriften, Behörden und Prozessen beschäftigen, die mit Ihrem eigentlichen Geschäft nichts zu tun haben. Müssen Sie das wirklich selbst machen?
Als sinnvolle Alternative bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an, um Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung als Bekannte Versende oder Reglementierte Beauftragte und darüber hinaus zu begleiten.
Die Bandbreite unserer Dienstleistungen rund um die sichere Lieferkette ist ebenso groß wie die Anforderungen, die auf Sie zukommen. Ihr Vorteil ist, dass wir diesen Prozess inzwischen vielfach und erfolgreich in den unterschiedlichsten Branchen begleitet haben. Wir bieten Ihnen Effizienz, Kostentransparenz und die Möglichkeit, aus den aufgeführten Bausteinen genau die zu wählen, die Sie benötigen.
Betreuung auch nach der behördlichen Zertifizierung?
Sie sind bere