Inhouse-Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 DVO (EU) 2015/1998 inkl. Flughafenausweis
Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen. – mit Flughafenausweis.
Kapitel 11.2.3.9 DVO (EU) 2015/1998 ohne Flughafenausweis
Die Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen. – ohne Flughafenausweis.
Kapitel 11.2.7 DVO (EU) 2015/1998
Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins gemäß Kapitel 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.
Schulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998
Schulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 (Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen)
Fortbildungsschulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998
Fortbildung für Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.