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Luftsicherheit

Schulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.

Allgemeine Informationen

Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen an einem Flughafen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998.

Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von der Landesluftfahrtbehörde zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung durch einen zugelassenen Ausbilder Voraussetzung.

Abschluss

Schulungsbescheinigung der EUWISA GmbH

Dauer

Insgesamt 27 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle.

Das entspricht 3 – 4 Schulungstage.

Gültigkeit

5 Jahre, wobei eine jährliche theoretische Fortbildung von Kontrollpersonen für Zugangskontrollen sowie Überwachungen und Streifengänge nach Ziffer 11.2.3.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 erforderlich ist.

Teilnahmevoraussetzung

Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Schulungen

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen

Fortbildung

Allgemeine Informationen

Fortbildung von Kontrollkräften für Zugangskontrollen sowie Überwachungen und Streifengänge nach Ziffer 11.2.3.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, die bereits über eine oder mehrere weitere Zertifizierungen verfügen.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen an einem Flughafen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998.

Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von der Landesluftfahrtbehörde zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung durch einen zugelassenen Ausbilder Voraussetzung.

Dauer

Insgesamt 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle.

Abschluss

Schulungsbescheinigung der EUWISA GmbH

Gültigkeit

12 Monate

Teilnahmevoraussetzung

Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Zielgruppe

Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). 2021 werden folgende Themen, die jährlich neu festgelegt werden, behandelt:

  • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit – allgemeine Neuerungen und Vertiefungen
  • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit – tätigkeitsbezogene Rechtsgrundlagen
  • Vertiefung von Kontrollabläufen – praktische Übungen: Themenschwerpunkt: verschiedene Arten von Ausweisen, die zum Zutritt/zur Zufahrt in verschiedene Bereiche des Flughafens berechtigen
  • Soziale Kompetenzen

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