Inhouse-Schulungen

Schulungen für Ihre Sicherheit

Unsere langjährig erfahrenen Trainer sind LBA zugelassene Spezialisten auf ihrem Gebiet und beraten Sie umfassend.
Individuelle Fragen sind erwünscht: Ein Bonus der Inhouse-Schulungen ist die Möglichkeit Ihrer Mitarbeiter Fragen rund um Ihr Unternehmen mit Bezug auf Luftfrachtsicherheit zu klären.

Gemeinsam lernen schweißt zusammen. Team-Building inklusive.
Kombinieren Sie die notwendige Weiterbildung in Ihrem Haus mit der nachhaltigen Stärkung Ihres Teams. Gemeinsam lernen in angemessener Atmosphäre ist für Menschen ein positives Erlebnis und schweißt als Gruppe zusammen.

Sprechen Sie uns an, gemeinsam erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie:
kontakt@euwisa.com
Fon 05151 989390

Online und vor Ort für Sie da!

Bei EUWISA buchen Sie sowohl praktische Onlineschulungen – WebBasedTrainings (WBTs) als auch Präsenzschulungen für die Luftfrachtsicherheit. Nach Absprache bieten wir auch für den Bereich der Luftfrachtsicherheit individuelle Inhouse-Schulungen an.

  • Bekannter Versender

  • Reglementierter Beauftragter und Lieferant

  • Behördlich zugelassener Transporteur

Sie und die Sicherheit gehen vor.

Unsere Referenten sind  behördlich zugelassene Ausbilder und verfügen über umfangreiche praktische Erfahrung  in den Bereichen Luftsicherheit und Gefahrgut.  Die Online-Schulung für Luftfrachtsicherheit sind auf dem neuesten Stand und vom LBA zugelassen.

Luftsicherheitsschulung gemäß Kap.11.2.3.9
Ziffer 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998

Inhalt der Schulung

  • Einführung
  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • Rechtsstruktur und -vorschriften
  • Verfahren für das Anhalten von Personen
  • Meldeverfahren
  • Gefahrenabwehr
  • Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Fracht und Post
  • Lernzielkontrolle
  • Schulungsbescheinigung

Zielgruppe

Personal, das Sicherheitskontrollen (Verhindern des Einbringens von verbotenen Gegenständen in die Luftfracht) an identifizierbarer Luftfracht durchführt (z.B. Versandpersonal, Verpacker, Kommissionierer, ggf. Sicherheitsbeauftragte und weitere).

Teilnahmevoraussetzungen

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Pass) müssen dem Ausbilder vor dem Beginn der Schulung vorgelegt werden.  Ansonsten darf die Person lt. LBA-Vorgabe nicht an der Schulung teilnehmen. Die Gebühren für das Seminar fallen nichtsdestotrotz an.

Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 (sog. 34-Stunden-Schulung)

Zielgruppe

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 müssen:

  • bekannte Versender,
  • bekannte Lieferanten,
  • reglementierte Beauftragte,
  • reglementierte Lieferanten und auch
  • behördlich zugelassene Transporteure,

je Standort mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten mit entsprechender Stellvertreterregelung vorweisen.

Seminarinhalte gem. Kapitel 11.2.5. des Anhangs zur DVO (EU) 2015/1998 – bspw.:

  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • Rechtsstruktur und –vorschriften
  • Verfahren für das Anhalten von Personen
  • Meldeverfahren
  • Gefahrenabwehr
  • Kontrollverfahren /-technik und deren Grenzen
  • Lernzielkontrolle
  • Schulungsbescheinigung

Teilnahmevoraussetzungen

Gültige Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz und Nachweis der bV/regB/regL-Antragsstellung beim LBA oder Nachweis der erfolgten Zulassung – müssen 14 Tage vor Seminarbeginn bei EUWISA vorliegen!

Wir behalten uns vor, das Seminar bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – unter Rückerstattung der Teilnahmegebühr – abzusagen (siehe Teilnahmebedingungen)

Alle Schulungsteilnehmer müssen sich zwingend durch ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass (alternativ: ausländisches Equivalent) identifizieren/ausweisen können. Eine Person ohne gültiges Ausweisdokument darf nicht zur Schulung zugelassen werden

Abschluss

Die Schulung ist nach dem Modular System konzipiert. Alle Absolventen erhalten nach erfolgreicher Lernzielkontrolle ein Zertifikat.