Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen und Schulungsangebot
Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen und Schulungsangebot
Ab dem 01.01.2025 sind bekannte Versender und reglementierte Beauftragte verpflichtet, Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß den EU-Verordnungen 2015/1998 und 2019/1583 umzusetzen. Diese Maßnahmen sind in einem Cybersicherheitsprogramm zu dokumentieren und im Sicherheitsprogramm zu integrieren.
Anforderungen:
- Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms:
- Nutzung des bereitgestellten Muster-Cybersicherheitsprogramms des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Integration des Programms als eigenes Kapitel in das Sicherheitsprogramm:
- Kapitel 7 „Cybersicherheit“ bei bekannten Versendern.
- Kapitel 11 „Cybersicherheit“ bei reglementierten Beauftragten.
- Genehmigungspflicht:
- Vorlage des Sicherheitsprogramms bei Erstzulassung, wiederholender Zulassung oder Änderungen.
- Schulungsanforderungen:
- Verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende, um die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.
Unser Schulungsangebot:
Wir bieten ein Web-Based Training (WBT) gemäß Nummer 11.2.8 der DVO (EU) 2015/1998 an. Dieses Schulungsformat vermittelt die notwendigen Kenntnisse zu:
- Grundlagen der Cybersicherheit.
- Identifikation und Prävention von Cyberbedrohungen.
- Entwicklung und Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Integration ins Sicherheitsprogramm.
Vorteile des WBT:
- Flexibles Lernen: jederzeit und ortsunabhängig.
- Effiziente Wissensvermittlung in kurzen Modulen.
- Fundierte Inhalte gemäß EU-Vorgaben.
Hier finden Sie weitere Informationen oder können direkt bestellen.