Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen und Schulungsangebot

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Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen und Schulungsangebot

Ab dem 01.01.2025 sind bekannte Versender und reglementierte Beauftragte verpflichtet, Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß den EU-Verordnungen 2015/1998 und 2019/1583 umzusetzen. Diese Maßnahmen sind in einem Cybersicherheitsprogramm zu dokumentieren und im Sicherheitsprogramm zu integrieren.

Anforderungen:

  1. Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms:
    • Nutzung des bereitgestellten Muster-Cybersicherheitsprogramms des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
    • Integration des Programms als eigenes Kapitel in das Sicherheitsprogramm:
      • Kapitel 7 „Cybersicherheit“ bei bekannten Versendern.
      • Kapitel 11 „Cybersicherheit“ bei reglementierten Beauftragten.
  2. Genehmigungspflicht:
    • Vorlage des Sicherheitsprogramms bei Erstzulassung, wiederholender Zulassung oder Änderungen.
  3. Schulungsanforderungen:
    • Verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende, um die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.

Unser Schulungsangebot:

Wir bieten ein Web-Based Training (WBT) gemäß Nummer 11.2.8 der DVO (EU) 2015/1998 an. Dieses Schulungsformat vermittelt die notwendigen Kenntnisse zu:

  • Grundlagen der Cybersicherheit.
  • Identifikation und Prävention von Cyberbedrohungen.
  • Entwicklung und Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen.
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Integration ins Sicherheitsprogramm.

Vorteile des WBT:

  • Flexibles Lernen: jederzeit und ortsunabhängig.
  • Effiziente Wissensvermittlung in kurzen Modulen.
  • Fundierte Inhalte gemäß EU-Vorgaben.

Hier finden Sie weitere Informationen oder können direkt bestellen.