Schulung gemäß Nummer 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

Schulung des Personals, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt – mit und ohne Flughafenausweis.

Luftsicherheit

Informationen zur Schulung

Der Mindestumfang für Schulungen nach Nummer 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 mit Flughafenausweis wurde mit 7 Unterrichtseinheiten festgelegt.

Dauer

7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Teilnahmevoraussetzung

Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.

Luftsicherheit

Informationen zur Schulung

Der Mindestumfang für Schulungen nach Nummer 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ohne Flughafenausweis wurde mit 7 Unterrichtseinheiten festgelegt.

Dauer

5,5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Teilnahmevoraussetzung

Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.

Inhouse-Schulung anfragen

EUWISA bietet die Schulung gemäß Nummer 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 mit und ohne Flughafenausweis als Inhouse-Schulung an. Fragen Sie direkt hier Ihre Inhouse-Schulung an.

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