Für Mitarbeitende, die Auswirkungen von Cyberangriffen auf luftfahrtrelevante Systeme und Daten feststellen oder beobachten könnten
Die Schulung richtet sich an interne und externe Mitarbeitende, die bei ihrer Tätigkeit die Auswirkungen von Cyberangriffen auf kritische informations- und kommunikationstechnische Systeme und Daten (KIKS) feststellen oder einen solchen Angriff beobachten könnten.
Das WBT berücksichtigt die Vorgaben der Nummer 11.2.8 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 sowie die seit dem 1. Januar 2026 geltenden nationalen Grundsätze des Bundesministeriums für Verkehr. Der Mindestumfang beträgt zwei Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten.
Das WBT vermittelt Cyber Security Awareness mit Bezug zur Luftsicherheit und ergänzt diese um ausgewählte vertiefende Inhalte.
Ein gemeinsames WBT für die grundlegende Cyber Security Awareness
Das WBT deckt die grundlegenden Awareness-Inhalte für die betroffenen Mitarbeitenden ab. Welche Personen geschult werden und ob zusätzliche aufgabenbezogene Schulungen erforderlich sind, legt das Unternehmen anhand der jeweiligen Tätigkeit und seiner Risikobewertung fest.
Unternehmensinterne Richtlinien und Verfahren, insbesondere konkrete Meldewege und Notfallkontakte, müssen zusätzlich vermittelt oder in die Schulung integriert werden. Änderungen dieser Vorgaben sind den Mitarbeitenden umgehend mitzuteilen.
Schulungsinhalte
Cyber Security Awareness
- Internetsicherheit und sichere Nutzung von Online-Diensten.
- Identifizierung und Vermeidung von Phishing-Angriffen.
- Social Engineering.
- Grundlagen des „Clean Desk“-Prinzips.
- Erstellung und Verwaltung sicherer Passwörter.
- Verhalten bei Sicherheitsvorfällen.
- Erkennen und Melden verdächtiger Situationen.
Erweiterte Cyber Security Awareness
- Einführung in Malware und deren Gefahren.
- Grundlagen von Hacking und Netzwerksicherheit.
Sprache:
Das WBT ist auf Deutsch oder Englisch verfügbar. Die Schulung umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten.
Was ist ein WBT?
Ein WBT (Web Based Training) ist eine computergestützte Schulung, die zeit- und ortsunabhängig bearbeitet wird. Das Luftfahrt-Bundesamt sieht für Schulungen und Fortbildungen nach Nummer 11.2.8 keine Genehmigung des WBT vor. Auch ein Ausbilderzertifikat ist für die schulende Person nicht erforderlich; sie muss jedoch über tätigkeitsbezogene Kompetenzen und Erfahrungen verfügen.
- Lerninhalte: verständlich aufbereitete Texte, Beispiele und visuelle Elemente.
- Wissenskontrollen: Fragen innerhalb der Schulung unterstützen die Wiederholung der Inhalte.
- Abschlusstest: Der Test prüft das erworbene Wissen und kann zweimal wiederholt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine persönliche Teilnahmebestätigung. Sie enthält Name, schulende Person, Schulungsdatum, Thema und Inhalte beziehungsweise den Verweis auf Nummer 11.2.8.2 sowie den Zeitumfang.
Die Teilnahmebestätigung kann im Unternehmen als Schulungsnachweis gepflegt und aufbewahrt werden.


