Beendigung des RAS Cargo / REST-Verfahrens – Fristverlängerung? 05.2025 UPDATE

Luftsicherheit Frankreich: REST-Verfahren läuft aus – Was bekannte Versender & RegB jetzt wissen müssen.
Frankreich verschärft die Sicherheitsanforderungen für Luftfracht – und beendet damit schrittweise die Möglichkeit, hermetisch verschlossene Behälter über das sogenannte REST-Verfahren (Sprengstoffspürhund) als „sicher“ zu klassifizieren. Das betrifft zahlreiche Versender in Deutschland, die regelmäßig große Flüssigkeitsgebinde, Pulver oder Feststoffe exportieren. Besonders betroffen: Unternehmen ohne eigenen Sicherheitsstatus – und ihre Luftfracht-Spediteure.
Was ist das REST-Verfahren?
REST („Remote Explosives Scent Tracing“) ist ein Verfahren zur Kontrolle schwer durchleuchtbarer Frachtstücke mit Spürhunden. Viele Versender nutzen es für Fässer, Kanister und Gebinde mit mehr als 25 Litern Volumen. Doch diese Praxis entspricht laut EU-Sicherheitsbehörden nicht mehr dem erforderlichen Sicherheitsniveau – vor allem, wenn Behälter luftdicht verschlossen sind.
Frankreich hat deshalb bereits seit 1. April 2024 die Kontrolle solcher Behälter mit Spürhunden stark eingeschränkt.
Was ist jetzt (nicht mehr) erlaubt?
Behältergröße | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
≤ 5 L | REST/Röntgen erlaubt | Röntgen erlaubt |
5–25 L | REST mit Genehmigung / Röntgen | Nur noch Röntgen |
> 25 L | REST verboten / nur mit Ausnahmegenehmigung | Nur als „sicher“ eingelieferte Fracht |
Wichtig: Spätestens ab 2026 müssen große, hermetisch verschlossene Gebinde vorgesichert in die Lieferkette eingebracht werden. Eine Kontrolle am Flughafen ist dann nicht mehr möglich.
Fristen im Überblick
Die französischen Behörden haben den Umstieg gestaffelt organisiert. Aktueller Stand:
- 01.04.2024: Verbot des REST-Verfahrens für Behälter >25 L ohne Ausnahmegenehmigung
- Übergangsregelung bis 31.12.2025: REST unter Bedingungen noch möglich – nur mit behördlicher Genehmigung (DSAC)
- Ab 01.01.2026: REST endet vollständig für alle Gebinde über 25 L. Nur noch „sicher eingelieferte“ Fracht durch bekannte Versender oder spezielle Logistikpartner ist zulässig
Die ursprünglich geplante Frist bis Oktober 2024 wurde verlängert – auf Druck der Wirtschaft und wegen noch ausstehender EU-Vorgaben.
Kommt noch eine Fristverlängerung?
Kurz gesagt: Eher nicht.
Die französische Luftsicherheitsbehörde DSAC hat im Mai 2025 klar kommuniziert, dass die aktuelle Übergangsregelung bis 31. Dezember 2025 gilt – eine weitere Verlängerung ist nicht geplant.
Auch auf EU-Ebene gibt es keine Signale, dass Mitgliedstaaten über diesen Zeitpunkt hinaus weitere Ausnahmen gewähren dürfen. Die Kommission arbeitet vielmehr an einer EU-weit einheitlichen Regelung, die 2026 in Kraft treten soll.
Was jetzt zu tun ist
Für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte heißt das:
► Für bekannte Versender (bV):
- Prüfen, ob betroffene Produkte >25 L als „sicher“ eingeliefert werden können
- REST-Verfahren nur noch mit DSAC-Genehmigung nutzen
- Ab 2026: REST entfällt – dann muss die Fracht entweder röntgenfähig oder bereits vorgesichert sein
- Falls noch nicht bekannt: Bekannten-Versender-Status beantragen (mit Luftsicherheitsprogramm, Audit, Schulung)
► Für reglementierte Beauftragte (RegB):
- Prüfen, welche Kunden betroffen sind
- Aufklärungspflicht gegenüber Kunden ohne bV-Status
- REST nur noch anwenden, wenn eine gültige DSAC-Genehmigung in Kopie vorliegt
- Lieferketten mit Lagerlogistik-Anbietern oder „agent habilité logisticien“ abstimmen
Zusatz: ICS2 & PLACI – das digitale Sicherheitsnetz der EU
Parallel zur REST-Abschaffung wurde das neue Import Control System 2 (ICS2) eingeführt. Es verpflichtet zu einer digitalen Vorabmeldung (PLACI) von Luftfracht – noch bevor diese überhaupt verladen wird.
Was das bedeutet:
- Frachtdaten müssen korrekt & vollständig sein, sonst: „Do not load“
- Produktbeschreibungen müssen konkret sein („Lithium-Akku 3.7 V“ statt „Electronics“)
- bV und RegB sollten Prozesse mit Spedition und Airline klar regeln
ICS2 und REST-Verschärfung zusammengenommen bedeuten:
Luftsicherheit wird vorverlagert. Künftig zählt nicht mehr, was am Flughafen geprüft wird, sondern wer die Fracht liefert – und wie sauber die Daten und Prozesse sind.
Fazit
Das REST-Verfahren läuft aus. Eine weitere Verlängerung ist nicht in Sicht. Für Unternehmen, die weiterhin große Behälter per Luftfracht versenden wollen, gibt es nur zwei Optionen:
- Bekannter Versender werden
- Mit einem Logistikdienstleister arbeiten, der die Sicherheit in der Lieferkette garantieren kann
Sie stehen vor der Umstellung? Wir begleiten Sie – vom Statusantrag bis zur Umsetzung sicherer Prozesse: Zur Luftsicherheits-Beratung.