Der Luftsicherheitsbeauftragte – seine Aufgaben

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Der Luftsicherheitsbeauftragte trägt eine große Verantwortung für die Sicherheit der Luftfracht.

Bei Unternehmen mit dem Status „Bekannte Versender“ oder „Reglementierte Beauftragte“. Diese Unternehmen sind aufgrund ihrer Arbeitsweise, ihren internen Sicherheitsmaßnahmen und ihrer Zuverlässigkeit als vertrauenswürdig eingestuft wurde und können daher ohne weitere Sicherheitskontrollen Luftfracht versenden. Der Luftsicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, die Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Luftfracht in diesem Unternehmen umzusetzen und zu überprüfen.

Typische Aufgaben eines Luftsicherheitsbeauftragten sind:

  1. Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen: Aufgabe des Luftsicherheitsbeauftragten ist die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Prüfung, ob alle Sicherheitsanforderungen, die in den Luftsicherheitsvorschriften festgelegt sind, erfüllt werden.
  2. Sicherheitsschulungen: Er ist verantwortlich dafür, dass alle Mitarbeiterin und Mitarbeiter eine ausreichende Schulung und Sensibilisierung innerhalb von vorgegebenen Fristen erhalten. Das Personal muss über die richtigen Verfahren zur Handhabung von Luftfrachtgut informiert sein, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren.
  3. Risikomanagement: Der Luftsicherheitsbeauftragte identifiziert potentielle Risiken im Frachtprozess und entwickelt Strategien zur Minimierung oder Beseitigung dieser Risiken. Dazu kann gehören, Sicherheitslücken zu schließen, Prozesse zu optimieren und Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
  4. Kommunikation mit Behörden: Er fungiert als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und den zuständigen Behörden. Hierzu gehört zum Beispiel das Luftfahrt-Bundesamt in Deutschland. Der Luftsicherheitsbeauftragte kommuniziert mit dieser Stelle, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt werden.
  5. Dokumentation und Berichterstattung: Der Luftsicherheitsbeauftragte führt präzise Aufzeichnungen über die Sicherheitsmaßnahmen und -vorfälle im Unternehmen. Er verfasst regelmäßige Berichte für die zuständigen Behörden und gewährleistet eine ordnungsgemäße Aufbewahrung aller notwendigen Dokumente.

 

Luftsicherheitsbeauftragter – Schulung gem. Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Präsenztermine: Luftsicherheitsbeauftragter Schulung gem. Kapitel 11.2.5 (euwisa.com)