Wer benötigt eine Exportkontrollschulung?
Eine Exportkontrollschulung benötigen alle Mitarbeiter, die an Exportvorgängen beteiligt sind oder exportkontrollrelevante Entscheidungen treffen. Dazu gehören insbesondere Vertrieb, Einkauf, Auftragsabwicklung, Versand, Logistik, Zoll, Exportkontrollverantwortliche sowie Führungskräfte. Je nach Unternehmen können auch Entwicklung, technischer Support oder IT-Abteilungen betroffen sein.
Warum ist das Thema relevant?
Das deutsche Außenwirtschaftsrecht verpflichtet Unternehmen, Ausfuhren auf genehmigungspflichtige Güter und auf sanktionierte Empfänger zu prüfen. Diese Prüfpflicht liegt beim Unternehmen selbst – nicht bei der Behörde. Fehler führen zu Genehmigungspflichtverletzungen, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wertet im Rahmen von Außenwirtschaftsprüfungen aus, ob ein Unternehmen über ein funktionsfähiges Internal Compliance Program (ICP) verfügt. Ein ICP umfasst nach den BAFA-Leitlinien ausdrücklich regelmäßige Schulungsmaßnahmen für betroffene Mitarbeitende. Dokumentierte Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Internal Compliance Program (ICP) und werden im Rahmen von Außenwirtschaftsprüfungen regelmäßig betrachtet.
Wer ist konkret betroffen?
Die Schulungspflicht ergibt sich nicht aus einer einzelnen Norm, sondern aus der Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Betroffen sind alle Funktionen, die exportkontrollrelevante Entscheidungen vorbereiten, treffen oder ausführen.
| Personenkreis / Abteilungen | Funktion |
|---|---|
| Exportkontrollbeauftragte und Stellvertreter | Kernfunktion der Exportkontrolle im Unternehmen. Schulungsbedarf: vollständige Rechtsgrundlagen, Güterlisten, Sanktionsregimes, ICP-Aufbau. |
| Vertrieb (Inland und Ausland) | Erstkontakt mit dem Kunden, Angebotserstellung, Klärung des Verwendungszwecks. Schulungsbedarf: Red-Flag-Erkennung, Endverbleibsklärung, Embargoprüfung. |
| Auftragsabwicklung und Einkauf | Aufträge werden angenommen und Bestellungen platziert, ohne dass immer eine Prüfung stattfindet. Schulungsbedarf: Güterklassifizierung, Triggerkontrolle bei Technologietransfer. |
| Versand und Logistik | Zollpapiere werden erstellt, Frachtführer beauftragt, Ausfuhranmeldungen eingereicht. Schulungsbedarf: Verbindung zwischen Exportkontrolle und Zollanmeldung, Genehmigungsnachweise. |
| Zollabteilung | Bearbeitet die formale Abwicklung der Ausfuhr. Schulungsbedarf: Zusammenwirken von Warennummern, Ausfuhranmeldung und Genehmigungspflichten |
| Führungskräfte und Geschäftsführung | Tragen die Gesamtverantwortung. Strafrechtliche Haftung ist möglich, wenn ein ICP trotz erkennbaren Bedarfs nicht eingerichtet wurde. Schulungsbedarf: Grundlagen, Organisationspflichten, Haftungsrahmen. |
Typischer Schulungsbedarf nach Funktion
| Funktion | Typischer Schulungsbedarf |
|---|---|
| Exportkontrollbeauftragte | Sehr hoch |
| Vertrieb | Hoch |
| Auftragsabwicklung | Hoch |
| Versand / Logistik | Hoch |
| Zollabteilung | Hoch |
| Einkauf | Mittel |
| Entwicklung / Konstruktion | Mittel bis hoch |
| IT / Technischer Support | Mittel bis hoch |
| Geschäftsführung | Mittel |



