Grundschulung für Luftsicherheitsbeauftragte nach Nummer 11.2.5
Die Schulung richtet sich an Personen, die in einem Unternehmen auf lokaler oder nationaler Ebene dafür verantwortlich sind, dass das Luftsicherheitsprogramm und seine praktische Umsetzung den geltenden Vorgaben entsprechen.
Schulungsumfang
Die Präsenzschulung erfolgt gemäß Nummer 11.2.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Bei EUWISA sind außerdem die Schulung nach Nummer 11.2.3.9 und das Thema Sicherheitskultur enthalten.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten in der Luftsicherheit
- Aufgaben und Verantwortung von Luftsicherheitsbeauftragten
- Aufbau, Umsetzung und Kontrolle eines Luftsicherheitsprogramms
- Zugangskontrollen, Ausweissysteme und Meldeverfahren
- Erkennen verbotener Gegenstände und Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
- Aktuelle Bedrohungen, menschliches Verhalten und Sicherheitskultur
Voraussetzungen und Abschluss
Für die Teilnahme ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz erforderlich. Die Schulung schließt mit einer Lernzielkontrolle ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Schulungsbescheinigung.
Termine und Anmeldung
Öffnen Sie die Anmeldung und wählen Sie den gewünschten Termin aus. Falls Sie unsicher sind, ob diese Schulung zu Ihrer vorgesehenen Tätigkeit passt, klären wir die Zuordnung vor der Buchung mit Ihnen.