Exportkontrolle

Inhaltsverzeichnis
- Was sind Dual-Use-Güter?
- Warum ist das Thema relevant?
- Welcher Güter können betroffen sein?
- Welcher Güter können auch Dual-Use sein?
- Bedeutet Dual-Use automatisch keine Genehmigungspflicht?
- Güterklassifizierung
- Genehmigungspflicht
- Catch-All-Regelung
- Endverbleibserklärung
- Häufige Praxisfehler
- FAQ
- Weiterführende Inhalte
- Quellen und Rechtsgrundlagen
Was sind Dual-Use-Güter?
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet „doppelte Verwendung“. Für die Ausfuhr solcher Güter in Drittländer kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Unter Umständen kann auch schon eine Genehmigungspflicht innerhalb der EU notwendig sein, wenn es sich um Güter handelt, die in Anhang IV der DUV genannt sind – unabhängig davon, ob der Ausführer selbst eine militärische Verwendung beabsichtigt.
Warum ist das Thema relevant?
Unternehmen, die technische Produkte, Maschinen, Elektronik, Chemikalien oder Software entwickeln und vertreiben, können Dual-Use-Güter im Sortiment haben, ohne es zu wissen. Die rechtliche Einordnung erfolgt nicht nach dem Verwendungszweck des Verkäufers, sondern nach dem Gefährdungspotenzial des Gutes selbst sowie nach dem Empfänger und dem Endverwendungszweck.
Die Verordnung (EU) 2021/821 regelt die Kontrolle dieser Güter im europäischen Binnenmarkt und bei der Ausfuhr in Drittstaaten. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Umsetzung in nationales Recht. Verstöße gegen Genehmigungspflichten sind in Deutschland nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) straf- und bußgeldbewehrt.
Welcher Güter können betroffen sein?
Dual-Use-Güter sind in der sogenannten Dual-Use-Liste (Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821) aufgeführt. Diese Liste ist in zehn Kategorien gegliedert:
| Kategorie | Bereich |
|---|---|
| 0 | Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung |
| 1 | Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung |
| 2 | Werkstoffbearbeitung |
| 3 | Allgemeine Elektronik |
| 4 | Rechner |
| 5 | Kategorie 5 Teil 1 – Telekomunition Kategorie 5 Teil 2 – Informationssicherheit |
| 6 | Sensoren und Laser |
| 7 | Luftfahrtelektronik und Navigation |
| 8 | Meeres- und Schiffstechnik |
Welcher Güter können auch Dual-Use sein?
| Kategorie | Bereich |
|---|---|
| Waren | Maschinen, Sensoren, Elektronik |
| Software | Verschlüsselungssoftware, Steuerungssoftware |
| Technologie | CAD-Daten, Konstruktionszeichnungen |
| Know-how | Schulungen, technische Beratung |
| Dokumentation | Handbücher, technische Spezifikationen |
Bedeutet Dual-Use automatisch keine Genehmigungspflicht?
Wenn ein Gut die Parameter erfüllt und somit als Dua-Use-Gut gelistet ist, ist es genehmigungspflichtig. Es kann dann mögliche Vereinfachungen bei der Genehmigung geben, aber von einer Genehmigung befreit ist man nicht.


