Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen und Schulungsangebot
Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen und Schulungsangebot Ab dem 01.01.2025 sind bekannte Versender und reglementierte Beauftragte verpflichtet, Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß den EU-Verordnungen 2015/1998 und 2019/1583 umzusetzen. Diese Maßnahmen sind in einem Cybersicherheitsprogramm zu dokumentieren und im Sicherheitsprogramm zu integrieren. Anforderungen: Erstellung eines Cybersicherheitsprogramms: Nutzung des bereitgestellten Muster-Cybersicherheitsprogramms des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Integration des Programms als eigenes Kapitel in das Sicherheitsprogramm: Kapitel 7 „Cybersicherheit“ bei bekannten Versendern. Kapitel 11 „Cybersicherheit“ bei reglementierten Beauftragten. Genehmigungspflicht: Vorlage des Sicherheitsprogramms bei Erstzulassung, wiederholender Zulassung oder Änderungen. Schulungsanforderungen: Verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende, um die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen sicherzustellen. Unser Schulungsangebot: Wir bieten ein Web-Based Training (WBT) gemäß Nummer 11.2.8 der DVO (EU) 2015/1998 an. Dieses Schulungsformat vermittelt die notwendigen [...]