Sonderzollstempel und Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Der Sonderstempeldruck in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ist ein wichtiger Schritt im Zollprozess. Dieser spezielle Stempel wird im Feld 12 der Bescheinigung als „Sichtvermerk der Zollstelle“ vermerkt.
Um Ihnen die Vorgehensweise und die Vorteile dieses Prozesses näherzubringen, bieten wir ein kurzes, kostenloses E-Learning an. Hier erfahren Sie alles Wichtige, um sicher und effizient mit den Zollanforderungen umzugehen. Wir freuen uns darauf, Sie dabei zu unterstützen! Zur Ansicht klicken Sie bitte hier.