Allgemeine Informationen
Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß Ziffer 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Zielgruppen
Personen die keine Kontrollen / Sicherheitskontrollen durchführen und nur Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen benötigen.
- Kraftfahrer/innen beim Transporteur, die Luftfracht/-post befördern;
- Personal, das Kenntnis von und physischen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht hat
- Betriebspersonal beim bekannten Lieferanten, das physisch Zugang zu Flughafenlieferung/Bordvorräten hat
Dauer
3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ohne Flughafenausweis
Teilnahmevoraussetzung
Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.
Schulungsinhalte
(Die Lehrinhalte der Ausbildung sind vom LBA vorgegeben.)
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
- Kenntnis der Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Meldeverfahren und
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Schulungsbescheinigung
Schulungsmöglichkeiten
EUWISA bietet die Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 als Inhouse-Schulung an.