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Luftsicherheit

Schulung gemäß Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung des Personals, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt – ohne Flughafenausweis.

Allgemeine Informationen

Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß Ziffer 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998​

Zielgruppen

Personen die keine Kontrollen / Sicherheitskontrollen durchführen und nur Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen benötigen.

  • Kraftfahrer/innen beim Transporteur, die Luftfracht/-post befördern;
  • Personal, das Kenntnis von und physischen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht hat
  • Betriebspersonal beim bekannten Lieferanten, das physisch Zugang zu Flughafenlieferung/Bordvorräten hat

Dauer

3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ohne Flughafenausweis

Teilnahmevoraussetzung

Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.

Schulungsinhalte

(Die Lehrinhalte der Ausbildung sind vom LBA vorgegeben.)

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
  • Kenntnis der Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Meldeverfahren und
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Schulungsbescheinigung

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Anfrage Luftsicherheit Inhouse-Schulung vor Ort oder als Web-Seminar (#29)

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