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Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung des Personals, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt – inkl. Flughafenausweis.

Luftsicherheit

Informationen zur Schulung

Der Mindestumfang für Schulungen nach Kapitel 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 inkl. Flughafenausweis wurde mit 8 Unterrichtseinheiten festgelegt. Inhaltlich muss sich die Schulung an den Vorgaben des Kapitels 11.2.3.9. der DVO (EU) 2015/1998 orientieren. Die dort genannten Schulungsziele sind abzudecken.

Dauer

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Teilnahmevoraussetzung

Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.

Inhalte der Schulungen

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften – ab 31.12.2021 …und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz beitragen
  • Kenntnis der Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  • Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • Kenntnisse über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise

Wenn Ihre Mitarbeiter Sicherheitskontrollen gemäß den Verordnungen über die Luftsicherheit durchführen, reichen die Schulungen 11.2.6. und 11.2.7. nicht aus.

Die Schulung ist für Personen, die für ein zugelassenes Unternehmen (z.B. bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter) bei Luftpost und/oder Luftfracht, Sicherheitskontrollen durchführen.

Inhouse-Schulung anfragen

EUWISA bietet die Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 inkl. Flughafenausweis als Inhouse-Schulung oder Web-Seminar (Inhouse) an. Fragen Sie direkt hier eine Inhouse-Schulung an.

Anfrage Luftsicherheit Inhouse-Schulung vor Ort oder als Web-Seminar (#29)

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