Luftsicherheit
Informationen zur Schulung
Der Mindestumfang für Schulungen nach Kapitel 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 inkl. Flughafenausweis wurde mit 8 Unterrichtseinheiten festgelegt. Inhaltlich muss sich die Schulung an den Vorgaben des Kapitels 11.2.3.9. der DVO (EU) 2015/1998 orientieren. Die dort genannten Schulungsziele sind abzudecken.
Dauer
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Teilnahmevoraussetzung
Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.
Inhouse-Schulung anfragen
EUWISA bietet die Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 inkl. Flughafenausweis als Inhouse-Schulung oder Web-Seminar (Inhouse) an. Fragen Sie direkt hier eine Inhouse-Schulung an.