Schulung gemäß Nummer 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung des Personals, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt – mit und ohne Flughafenausweis.

Allgemeine Informationen

Wir schulen nach der am 22.07.2023 in Kraft getretenen neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und nach dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Schulungssystem.

Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen an einem Flughafen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Nummer 11.2.3.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.

Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von der Landesluftfahrtbehörde zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung durch einen zugelassenen Ausbilder Voraussetzung.

Teilnahmevoraussetzung : Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG

Hinweis zur Fortbildung:

Dauer : Insgesamt 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle.

Gültigkeit: 12 Monate

Teilnahmevoraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Dauer

Insgesamt 27 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle.

Gültigkeit: 5 Jahre, wobei eine jährliche theoretische Fortbildung von Kontrollpersonen für Zugangskontrollen sowie Überwachungen und Streifengänge nach Ziffer 11.2.3.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 erforderlich ist.

Abschluss: Schulungsbescheinigung der EUWISA GmbH

Zielgruppen

Zukünftige Luftsicherheitsbeauftragte von:

  • Flugplätzen
  • Luftfahrtunternehmen
  • Bekannte Versender
  • Reglementierte Beauftragte
  • Bekannte & reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
  • Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen
  • Transporteuren

Schulungsinhalte

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen

Inhouse-Schulung anfragen

EUWISA bietet die Schulung gemäß Nummer 11.2.3.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 als Inhouse-Schulung an. Fragen Sie direkt hier Ihre Inhouse-Schulung an.

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